Einführung von Höchstgehalten für anorganisches Arsen in Fisch und Meeresfrüchten
Um das Risiko für die Verbraucher zu minimieren, führte die EU mit der Verordnung (EU) Nr. 2025/1891 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 2023/915 erstmals Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Fisch und Meeresfrüchten ein. Diese gelten seit dem 08. Oktober 2025.





