Zusätzliche Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Lebensmitteln
Der ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SC PAFF) hat am 19. Oktober 2022 neue Höchstgehalte für anorganisches Arsen in mehreren Produkten beschlossen. Betroffen sind Nahrung für Säuglinge und Kleinkinder, Fruchtsäfte und Nektare, Reismehl und Reisgetränke sowie Salz. Gleichzeitig werden bestehende Höchstgehalte für geschliffenen, nicht gekochten Reis weiter abgesenkt.