Untersuchungspflicht von Legionellen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Sind Sie Betreiber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung mit einem Speicherinhalt von mehr als 400 Litern und/oder einem Leitungsvolumen mit mehr als drei Litern zwischen Speicher und entferntester Entnahmestelle? Dann unterliegen Sie der Untersuchungspflicht auf Legionellen laut TrinkwV. Die GBA Group unterstützt Sie dabei Ihren Verpflichtungen gegenüber den Behörden nachzukommen.