Neue Rückstandshöchstgehalte für Tropanalkaloide
Mit der Verordnung (EU) 2021/1408 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln treten ab dem 1. September 2022 neue Höchstgehalte für Tropanalkaloide (Atropin und Scopolamin) in folgenden Erzeugnissen in Kraft: Getreidebeikost, unverarbeiteter Mais, Buchweizen & Hirse und Kräutertees.
Lebensmittel (ausgenommen die aufgeführte Getreidebeikost), die vor dem 01.09.2022 rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum weiterverkauft werden.