Längere Überwachungszeiten für Trinkwasser – Bundesrat beschließt Änderung bei der Trinkwasserverordnung
Am 17.09.2021 beschloss der Bundesrat die fünfte Änderung an der Trinkwasserverordnung (TrinkwasserVO) Die Änderung dient vor allem der Flexibilisierung in den Überwachungshäufigkeiten sogenannter „b-Anlagen“.
Der Bundesrat äußert sich dazu wie folgt: „Ziel der Änderung ist es, die Betreiber von b-Anlagen bei gleichzeitiger Beibehaltung des hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit der Verbraucher bei der Qualitätsüberwachung des Trinkwassers zu entlasten.“
Dies ermöglicht längere Überwachungszyklen für Anlagen, aus denen „pro Tag weniger als zehn Kubikmeter Trinkwasser entnommen werden“. Der Deutsche Verband unabhängiger Prüflabore (VUP) stellt die Verordnung und weitere Informationen zum Download zur Verfügung.
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Die neue TrinkwasserVO können Sie hier finden:
Trinkwasserverordnung