Untersuchungspflicht von Legionellen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Sind Sie Betreiber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung mit einem Speicherinhalt von mehr als 400 Litern und/oder einem Leitungsvolumen mit mehr als drei Litern zwischen Speicher und entferntester Entnahmestelle? Dann unterliegen Sie der Untersuchungspflicht auf Legionellen laut TrinkwV. Die GBA Group unterstützt Sie dabei Ihren Verpflichtungen gegenüber den Behörden nachzukommen.
Durch unser bewährtes System übernehmen wir für Sie neben den Untersuchungen auch alle Fragestellungen bei Änderungen der rechtlichen Vorgaben und bieten Ihnen damit ein rechtssicheres Rundum-Paket in 5 Schritten an.
Schritt 1: Aufnahme der Liegenschaft
Schritt 2: Benachrichtigung der Mieter und Probenahmen
Schritt 3: Analytik
Schritt 4: Berichtserstattung
Schritt 5: Nachbetreuung
Für Fragen und weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel. +49 (0)40 797172-113
E-Mail: fragen-wasser@gba-group.de