Verbot von Titandioxid (E 171) als Lebensmittelzusatzstoff
Mit der VO (EU) 2022/63 zur Änderung der Anhänge II und III der VO (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich des Lebensmittelzusatzstoffs Titandioxid (E 171) gilt ab dem 07.08.2022 das Verbot in Lebensmitteln. Titandioxid ist ein weit verbreiteter Weißmacher und dient der optischen Aufwertung von industriell hergestellten Lebensmitteln.