Neue Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloiden
Neue Verordnung (EU) 2021/1399 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloiden in bestimmten Lebensmitteln. Diese Änderungen gelten ab 2022. Eine Abverkaufsfrist bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum wird gewährt. Die Bestimmung von Ergotalkaloiden ist ein qualifizierter Parameter GBA Group – Wissen, was drin ist.