Änderung der EU-Importbestimmungen – Wegfall der De Minimis-Grenze ab 01. Juli 2021
Was bedeutet das für Ihre Waren- & Prüfmuster?
Durch den Wegfall der Mehrwertsteuerbefreiung bei der Einfuhr von Waren mit einem Wert von bis zu 22 EUR unterliegen alle Waren- & Prüfmuster der Einfuhrumsatzsteuer. Darüber hinaus ist für die Einfuhr Ihrer Waren- & Prüfmuster in die EU eine formelle Zollanmeldung erforderlich.