Über die letzten 6 Monate wurden mehr als 500 Rückrufe von Lebensmittelprodukten aufgrund einer erhöhten Kontamination durch ETO veranlasst. Ethylenoxid und auch das Abbauprodukt 2-Chlorethanol sind toxisch, wobei Ethylenoxid zusätzlich als krebserregend und erbgutschädigend eingestuft ist. Eine Anwendung von ETO ist in der EU verboten und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ist ein Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg/kg geregelt. Für Bio gilt 0,01 mg/kg.
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