Neue EU-Verordnung 2024/1038 legt strengere Grenzwerte für Mykotoxine in Lebensmitteln fest
Ab dem 1. Juli 2024 gilt zusätzlich zur Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915 eine neue europäische Verordnung, die Verordnung (EU) 2024/1038. Sie legt strengere Höchstwerte für T-2- und HT-2-Mykotoxine in Produkten wie Rohgetreide, Getreide und Bäckereiprodukten fest.