Einführung eines Höchstgehalts für Imidacloprid in Fisch
Mit der DVO (EU) 2021/621 zur Änderung der VO (EU) Nr. 37/2010 wurde Imidacloprid hinsichtlich der Rückstandshöchstmenge (RHG) in Lebensmitteln tierischen Ursprungs neu eingestuft. Somit gilt ab dem 06.05.2021 die neue RHG von 600 µg/kg in Fisch.