EU-Verordnung 2021/618 - Neue Rückstandshöchstgehalte für bestimmte Pestizide
Neue EU-Verordnung 2021/618 zur Änderung der Verordnung 396/2005 hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Diclofop, Fluopyram, Ipconazol und Terbuthylazin in oder auf bestimmten Erzeugnissen. Diese Änderungen gelten ab dem 06.11.2021 und für Erzeugnisse, die vor dem 06.11.2021 in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt wurden, gelten die bisherigen RHG. Die Pestiziduntersuchung ist ein Routineparameter der GBA Group.