Verordnung (EU) 2020/1322 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an 3-MCPDim BfR-Verbraucher Monitor 2020
Bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln, wie z.B. (fettreichen) Backwaren, Säuglingsnahrung und Speisefetten und -ölen aus natürlichen Inhaltsstoffen können Prozesskontaminanten wie z.B. 3-MCPD und 2-MCPD gebildet werden. Ab dem 01.01.2021 gelten neue Höchstgehalte für die Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern sowie Glycidyl-Fettsäureestern in bestimmten Lebensmitteln.