Neue Höchstgehalte für 3-MCPD
Ab dem 01.01.2021 gelten voraussichtlich neue Höchstgehalte für die Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern sowie Glycidyl-Fettsäureestern in bestimmten Lebensmitteln. 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD), 2-Monochlorpropandiol (2-MCPD) und deren Fettsäureester sowie Glycidyl-Fettsäureester sind Prozesskontaminanten, welche bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln, wie z.B. (fettreichen) Backwaren, Säuglingsnahrung und Speisefetten und -ölen, aus natürlichen Inhaltsstoffen gebildet werden können.