Rückstandshöchstgehalts-Änderung für Chlorpyriphos veröffentlicht!
Die Höchstgehalte für Chlorpyriphos und Chlorpyriphos-methyl werden aufgrund der Rücknahme der Zulassung demnächst auf die analytische Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg abgesenkt.
Mit der Verordnung (EU) 2020/1085 vom 23. Juli 2020 wurde dieser Rückstandshöchstgehalt (RHG) nun in die Pestizid-Verordnung (EG) 396/2005 aufgenommen.
Dieser RHG tritt ab dem 13. November 2020 in Kraft!