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Änderung der Kontaminanten-Verordnung 2023/915

Änderung der Kontaminanten-Verordnung 2023/915
28.8.2024

Kontaminanten-Verordnung 2023/915

Die Verordnung (EU) 2023/915 wird aktualisiert, um die Vorschriften über Kontaminanten in Lebensmitteln klarer zu gestalten. Diese Anpassungen sind in der Verordnung (EU) 2024/1756 aufgeführt. Es werden neue Regeln für die Untersuchung auf bestimmte Stoffe in Getreide, Babynahrung und Haferprodukten eingeführt. Außerdem werden die Regeln für Höchstmengen von Schadstoffen in Reiserzeugnissen, tierischen Erzeugnissen und Getreideerzeugnissen präzisiert. Nachstehend finden Sie eine tabellarische Übersicht über die Änderungen, die am 16. Juli 2024 in Kraft treten.

Änderungen in tabellarischer Form

Punkt in der VerordnungUrsprüngliche RegelungGeänderte Regelung
1.8.1Probenahme und Untersuchung auf Mutterkornalkaloide in Getreide (außer Roggen) Bezug auf die Verordnung (EG) 401/2006.Tests und Probenahmen sind jetzt in der Verordnung (EG) 2023/2782 beschrieben. Die Referenz ist abgelaufen.
1.9.5Höchstgehalt an T-2 und HT-2 in Produkten, die 90% Hafer enthalten.Anpassung an 75-85% Hafer.
2.2.1Probenahme und Untersuchung auf Tropanalkaloide in Babynahrung Verweis auf die Verordnung (EG) 401/2006.Prüfung und Probenahme sind jetzt in der Verordnung (EG) 2023/2783 beschrieben. Die Referenz ist abgelaufen.
2.3.2Höchstgehalt an Zyanid in Leinsamen.Die Zyanidvorschriften gelten unabhängig von der Prozessstufe der Verarbeitung.
1.2.9, 1.5.1Höchstgehalt in unverarbeitetem Hafer.Gilt für geschälten Hafer.
1.2.10Höchstgehalt an Ochratoxin A in Getreideerzeugnissen.Klärung für Endverbraucher.
Anhang IAusnahmen Reisprodukte.Klärung der Regeln für Reiserzeugnisse.
1.5.3Höchstgehalt an Zearalenon in Getreideerzeugnissen.Klarstellung für Endverbraucher.
2.3.1Höchstgehalt an Blausäure in Ölsaaten zum Pressen und Raffinieren.Angepasst für Konsistenz mit anderen Regeln.
Punkt 4Dioxine und PCBs in tierischen Erzeugnissen.Kommentare zur Klarstellung.
4.1.1.8Dioxine und PCB in Wildfleisch.Spezifikation der Tierart.
Baby-ProduktePAKs in pulverförmigen und flüssigen Produkten.Unterscheidung zwischen Pulver und Flüssigkeit.
Fußnote 6Entfernung der Schale vom Samenkorn (Schälen).Das Schälen gilt als Reinigung und nicht als Verarbeitung.
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