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Änderung der Kontaminanten-Verordnung 2023/915
28.8.2024
Kontaminanten-Verordnung 2023/915
Die Verordnung (EU) 2023/915 wird aktualisiert, um die Vorschriften über Kontaminanten in Lebensmitteln klarer zu gestalten. Diese Anpassungen sind in der Verordnung (EU) 2024/1756 aufgeführt. Es werden neue Regeln für die Untersuchung auf bestimmte Stoffe in Getreide, Babynahrung und Haferprodukten eingeführt. Außerdem werden die Regeln für Höchstmengen von Schadstoffen in Reiserzeugnissen, tierischen Erzeugnissen und Getreideerzeugnissen präzisiert. Nachstehend finden Sie eine tabellarische Übersicht über die Änderungen, die am 16. Juli 2024 in Kraft treten.
Änderungen in tabellarischer Form
Punkt in der Verordnung | Ursprüngliche Regelung | Geänderte Regelung |
---|---|---|
1.8.1 | Probenahme und Untersuchung auf Mutterkornalkaloide in Getreide (außer Roggen) Bezug auf die Verordnung (EG) 401/2006. | Tests und Probenahmen sind jetzt in der Verordnung (EG) 2023/2782 beschrieben. Die Referenz ist abgelaufen. |
1.9.5 | Höchstgehalt an T-2 und HT-2 in Produkten, die 90% Hafer enthalten. | Anpassung an 75-85% Hafer. |
2.2.1 | Probenahme und Untersuchung auf Tropanalkaloide in Babynahrung Verweis auf die Verordnung (EG) 401/2006. | Prüfung und Probenahme sind jetzt in der Verordnung (EG) 2023/2783 beschrieben. Die Referenz ist abgelaufen. |
2.3.2 | Höchstgehalt an Zyanid in Leinsamen. | Die Zyanidvorschriften gelten unabhängig von der Prozessstufe der Verarbeitung. |
1.2.9, 1.5.1 | Höchstgehalt in unverarbeitetem Hafer. | Gilt für geschälten Hafer. |
1.2.10 | Höchstgehalt an Ochratoxin A in Getreideerzeugnissen. | Klärung für Endverbraucher. |
Anhang I | Ausnahmen Reisprodukte. | Klärung der Regeln für Reiserzeugnisse. |
1.5.3 | Höchstgehalt an Zearalenon in Getreideerzeugnissen. | Klarstellung für Endverbraucher. |
2.3.1 | Höchstgehalt an Blausäure in Ölsaaten zum Pressen und Raffinieren. | Angepasst für Konsistenz mit anderen Regeln. |
Punkt 4 | Dioxine und PCBs in tierischen Erzeugnissen. | Kommentare zur Klarstellung. |
4.1.1.8 | Dioxine und PCB in Wildfleisch. | Spezifikation der Tierart. |
Baby-Produkte | PAKs in pulverförmigen und flüssigen Produkten. | Unterscheidung zwischen Pulver und Flüssigkeit. |
Fußnote 6 | Entfernung der Schale vom Samenkorn (Schälen). | Das Schälen gilt als Reinigung und nicht als Verarbeitung. |