Änderung der Rückstandsdefinition von Phosphonaten (inkl. Fosetyl)
Rückstandsdefinition
Phosphonate zählen aufgrund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und ihres verbreiteten Auftretens (z.B. in Pflanzenschutzmitteln oder Düngern, auch natürliche Einträge sind möglich) zu den sogenannten Multiple Source Substanzen. Bislang wurden Phosphonate als Rückstände unter Fosetyl zusammengefasst (genau: Summe aus Fosetyl und Phosphonsäure und ihren Salze, ausgedrückt als Fosetyl-Al).
Besonders Phosphonsäure als unspezifischer Rückstand stellt dabei den Bio-Landbau vor Herausforderungen, da sich bei solchen Befunden immer die Frage ergibt, ob ein unerlaubter Einsatz von phosphonsäurehaltigen Pflanzenschutzmitteln vorliegt.
Die Europäische Union hat nun im Oktober das Vorhaben abgeschlossen, die Rückstandsdefinition auf „Phosphonsäure und ihre Salze, ausgedrückt als Phosphonsäure“ zu ändern, um damit alle Eintragungswege von Phosphonaten über gemeinsame Höchstgehalte abzudecken. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Fosetyl in dieser Definition nicht mehr berücksichtigt wird. Auch der Standard-Wert von 0,01 mg/kg, der bei Erzeugnis-Wirkstoff-Kombinationen herangezogen wird, für die keine spezifischen Höchstgehalte festgelegt wurden, soll in Zukunft hier keine Anwendung mehr finden. Dementsprechend werden Rückstände von Fosetyl zukünftig nicht mehr im Prüfbericht ausgewiesen werden. Gültig werden diese Änderungen ab dem 29. April 2025.
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