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Informationsbrief des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu Ethylenoxid
15.7.2021

Informationsbrief des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu Ethylenoxid

Das BMEL weist darauf hin, dass die Prüfung auf Rückstände von Ethylenoxid im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrollen angemessen nachgekommen werden sollte. Insbesondere wird dabei auf den Zusatzstoff (E410) eingegangen, generell sollten aber auch weitere Verdickungsmittel kritisch beobachtet werden. Die Pestiziduntersuchung ist ein Routineparameter der GBA Group.

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Der Informationsbrief des BMEL: BMEL Informationsbrief.

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