Lebensmittelbetrug mit Vanille aufgedeckt
Die Produktion von natürlicher Vanille für die Lebensmittelherstellung ist zeit- und kostenintensiv. Immer wieder greifen Produzenten deswegen zu synthetischem Vanillin, das als Geschmackszutat günstiger einzukaufen ist. In 2019 wurde von Frankreichs Generaldirektion (DGCCRF) eine Untersuchung in Auftrag gegeben, ob Vanille-Produkte und mit Vanille aromatisierte Lebensmittel mit den rechtlichen Anforderungen übereinstimmen. Nach drei Jahren Laborarbeit wurden die Ergebnisse nun veröffentlicht.
Aus 22 beprobten Vanilleschoten erfüllen eine von vier nicht den rechtlichen Anforderungen gemäß VO (EG) 1334/2008. Eine von vier Vanilleproben wurde mit bereits extrahierten Vanilleschoten verschnitten, eine weitere Probe wurde aus Vanilleschoten hergestellt, die in Vanillearoma eingetaucht wurden.
Diese Täuschung ist insbesondere für verarbeitende Betriebe und Konsumenten katastrophal. Wer Produkte mit „gefälschter“ Vanille produziert, riskiert Strafen und Produktrückrufe. Überprüfen Sie jetzt, ob Ihre Produkte den Anforderungen entsprechen. GBA Group – Wissen, was drin ist!
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