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3.6.2021
Lebensmittelsicherheit und Risikomanagement im Bezug auf Ethylenoxid Rückstände
In den letzten 6 Monaten wurden mehr als 500 Lebensmittelprodukte aufgrund erhöhter ETO-Rückstände zurückgerufen. Ethylenoxid und auch das Abbauprodukt 2-Chlorethanol sind toxisch, wobei Ethylenoxid zusätzlich als karzinogen und genotoxisch eingestuft ist. Eine Anwendung von ETO ist in der EU verboten und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ist ein Rückstandshöchstgehalt von 0,02-0,1 mg/kg geregelt.
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