Wissen, was drin ist:
7.1.2022
Neue Höchstgehalte für Opiumalkaloide
Neue Verordnung (EU) 2021/2142 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Opiumalkaloide in bestimmten Lebensmitteln. Diese Änderungen gelten ab dem 01.07.2022. Eine Abverkaufsfrist bis MHD wird gewährt.
GBA Group – wissen was drin ist!
Kontaktieren Sie uns gerne unter:
Tel. +49 (0)40 797172-0
E-Mail: service@gba-group.de
Die Verordnung finden Sie unter folgendem Link:
Amtsblatt der europäischen Union