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Neue Rückstandshöchstgehalte für bestimmte Pestizide
12.3.2021

Neue Rückstandshöchstgehalte für bestimmte Pestizide

Neue EU-Verordnung 2021/155 zur Änderung der Verordnung 396/2005 hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Tetrachlorkohlenstoff, Chlorthalonil, Chlorpropham, Dimethoat, Ethoprophos, Fenamidon, Methiocarb, Omethoat, Propiconazol und Pymetrozin in oder auf bestimmten Erzeugnissen. Diese Änderungen gelten ab dem 10.09.2021. Hierzu gibt es keine weiteren Aufbrauchfristen. Die Pestiziduntersuchung ist ein Routineparameter der GBA Group. Lassen Sie Ihre Produkte bei uns testen!

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Mehr Informationen über Pestizide:

Rechtliche Unterlagen der europäischen Kommission

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