Wissen, was drin ist:
Neue Rückstandshöchstgehalte für Tropanalkaloide
2.9.2022

Neue Rückstandshöchstgehalte für Tropanalkaloide

Mit der Verordnung (EU) 2021/1408 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln treten ab dem 1. September 2022 neue Höchstgehalte für Tropanalkaloide (Atropin und Scopolamin) in folgenden Erzeugnissen in Kraft: Getreidebeikost, unverarbeiteter Mais, Buchweizen & Hirse und Kräutertees.

Lebensmittel (ausgenommen die aufgeführte Getreidebeikost), die vor dem 01.09.2022 rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum weiterverkauft werden.

Tropanalkaloide gehören zu den sekundären Pflanzenstoffen und kommen in Ackerunkräutern aus der Familie der Nachtschattengewächse (z.B. Tollkirsche und Gemeiner Stechapfel) vor. Die beiden Verbindungen Atropin und Scopolamin können akut toxisch wirken und die Herzfrequenz und das zentrale Nervensystem beeinflussen.

Lassen Sie Ihre Lebensmittel hinsichtlich der neuen Höchstgehalte von Atropin und Scopolamin überprüfen. Gerne führen wir die benötigte Analyse auf Tropanalkaloide für Sie durch und stehen Ihnen bezüglich rechtlicher Fragestellungen zur Seite.

Hier finden Sie hier weitere Informationen der europäischen Kommission zu den neuen Höchstgehalten für Tropanalkaloide:
EU Veröffentlichung neue Höchstgehalte Tropanalkaloide

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne:
E-Mail: service@gba-group.de

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