Neuer THC-Höchstwert für Hanfsaat
Für aus Hanfsaat bestehende Lebensmittel gelten ab dem 1. Januar 2023 EU-weit verbindliche THC-Grenzen. Aus der Stellungnahme des Ständigen Lebensmittelausschusses ist zu entnehmen, dass die die Höchstgehalte auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 in Lebensmitteln aus Hanfsamen auf 3,0 mg/kg für Trockenprodukte (Mehl, Proteine, Samen) und 7,5 mg/kg für Hanfsamenöl vorgesehen sind.
Gemäß der Rückstandsdefinition wird die Summe aus Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) und Delta-9-Tetrahydrocannabinolsäure (Δ9-THCA), ausgedrückt als Δ9-THC zur Beurteilung herangezogen.
Lassen Sie Ihre Produkte zuverlässig auf die THC-Höchstgehalte mittels der von der GBA entwickelten LC-MS/MS Methode überprüfen.
Hier finden Sie hier weitere Informationen der europäischen Kommission zu den neuen Höchstgehalten für THC in Hanfsaat:
EU Veröffentlichung neue Höchstgehalte THC in Hanfsaat
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