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Nichterneuerung der Genehmigung für das Pestizid Phosmet
29.4.2022

Nichterneuerung der Genehmigung für das Pestizid Phosmet

Phosmet wird als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt und wird beispielsweise bei der Rapsernte in Europa eingesetzt. Während Pflanzenschutzmittel mit Phosmet in Deutschland bereits verboten sind, gilt diese Regelung ab dem 01. Mai 2022 nun europaweit. Pflanzenschutzmittel mit Phosmet erhalten dann keine Zulassung mehr.

Die neue DVO (EU) 2022/94 zur Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Phosmet gemäß VO (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der DVO (EU) Nr. 540/2011 regelt dies.

Laut der Kommission wird der Wirkstoff gegenwärtig noch in 14 Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Polen, Belgien und Ungarn eingesetzt. Insbesondere die französischen Rapsanbauer hatten sich für eine Verlängerung der Zulassung für diesen Wirkstoff eingesetzt. Der Grund für die Ablehnung einer weiteren Zulassung ist ein hohes akutes und chronisches Risiko für Verbraucher, Wasserorganismen und Tiere, insbesondere Bienen, die sich in der Nähe der Phosmet-Einsatzgebiete befinden.

Die Europäische Kommission gewährt jedoch eine Aufbrauchfrist bis zum 01.11.2022. Die Pestiziduntersuchung ist ein Routineparameter der GBA Group.

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