Neue Rückstandshöchstgehalte für bestimmte Pestizide
Neue EU-Verordnung 2021/590 zur Änderung der Verordnung 396/2005 hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Aclonifen, Boscalid, Eisendiphosphat, Etofenprox, Kuhmilch, L-Cystein, Lambda-Cyhalothrin, Maleinhydrazid, Mefentrifluconazol, Natrium-5-nitroguaiacolat, Natrium-o-nitrophenolat, Natrium-p-nitrophenolat und Triclopyr in oder auf bestimmten Erzeugnissen. Diese Änderungen gelten ab dem 03.05.2021 und es gibt keine Übergangsregelungen. Hierbei handelt es sich um RHG-Anhebungen oder Zulassungen von Grundstoffen. Die Pestiziduntersuchung ist ein Routineparameter der GBA Group.
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