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Neue EU-Verordnung 2024/1038 legt strengere Grenzwerte für Mykotoxine in Lebensmitteln fest

 T-2- und HT-2-Mykotoxine
23.5.2024

Strengere Höchstwerte für T-2- und HT-2-Mykotoxine

Ab dem 1. Juli 2024 gilt zusätzlich zur Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915 eine neue europäische Verordnung, die Verordnung (EU) 2024/1038. Sie legt strengere Höchstwerte für T-2- und HT-2-Mykotoxine in Produkten wie Rohgetreide, Getreide und Bäckereiprodukten fest. Diese Toxine, die von bestimmten Schimmelpilzarten produziert werden, stellen ein Risiko für die öffentliche Gesundheit dar, insbesondere für empfindliche Gruppen wie Kinder.

Auf der Grundlage von Forschungsergebnissen und Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist klar, dass die derzeitigen Expositionswerte zwar im Allgemeinen unbedenklich sind, eine Senkung dieser Werte jedoch für eine weitere Risikominderung unerlässlich ist. Dies hat dazu geführt, dass im Rahmen einer Aktualisierung der Verordnung (EU) 2023/915 neue Grenzwerte festgelegt wurden.

Diese neuen Vorschriften erfordern eine genaue Überwachung und die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte für diese Mykotoxine. Darüber hinaus wurde eine Übergangsfrist für Produkte festgelegt, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung hergestellt wurden und bis zu ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum zulässig bleiben.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie die GBA Group Ihr Unternehmen bei diesem wichtigen Übergang zu verbesserten Lebensmittelsicherheitsstandards unterstützen kann, kontaktieren Sie uns.

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