Verbot von Titandioxid (E 171) als Lebensmittelzusatzstoff
Mit der VO (EU) 2022/63 zur Änderung der Anhänge II und III der VO (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich des Lebensmittelzusatzstoffs Titandioxid (E 171) gilt ab dem 07.08.2022 das Verbot in Lebensmitteln. Titandioxid ist ein weit verbreiteter Weißmacher und dient der optischen Aufwertung von industriell hergestellten Lebensmitteln.
Innerhalb von Deutschland wurde der Zusatzstoff E 171 bereits im Mai 2021 von der EFSA als „nicht mehr sicher“ eingestuft, da gesundheitsschädliche Wirkungen nicht auszuschließen sind. So wird Titandioxid in aktuellen Forschungen mit Darmentzündungen in Verbindung gebracht.
Lebensmittel, die gemäß den vor dem 07.02.2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, dürfen bis zum 07.08.2022 weiterhin in Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben.
GBA Group - Wissen, was drin ist.
Kontaktieren Sie uns gerne unter:
Tel. +49 (0)40 797172-0
E-Mail: service@gba-group.de
Die Veröffentlichung der europäischen Kommission finden Sie hier.