Wissen, was drin ist:
Änderung der EU-Importbestimmungen – Wegfall der De Minimis-Grenze ab 01. Juli 2021
25.6.2021

Änderung der EU-Importbestimmungen – Wegfall der De Minimis-Grenze ab 01. Juli 2021

Was bedeutet das für Ihre Waren- & Prüfmuster?

Durch den Wegfall der Mehrwertsteuerbefreiung bei der Einfuhr von Waren mit einem Wert von bis zu 22 EUR, unterliegen alle Waren- & Prüfmuster der Einfuhrumsatzsteuer. Darüber hinaus ist für die Einfuhr Ihrer Waren- & Prüfmuster in die EU eine formelle Zollanmeldung erforderlich.

Weitere Informationen und welche Dokumente und Daten erforderlich sind, finden Sie bei nuTIQ.

oder als PDF zum Download:
01. Juli 2021 - Änderung der EU-Importbestimmungen (PDF)

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