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Zusätzliche Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Lebensmitteln
24.2.2023

Zusätzliche Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Lebensmitteln

Der ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SC PAFF) hat am 19. Oktober 2022 neue Höchstgehalte für anorganisches Arsen in mehreren Produkten beschlossen. Betroffen sind Nahrung für Säuglinge und Kleinkinder, Fruchtsäfte und Nektare, Reismehl und Reisgetränke sowie Salz. Gleichzeitig werden bestehende Höchstgehalte für geschliffenen, nicht gekochten Reis weiter abgesenkt.

Arsen ist ein natürliches Element und tritt im Boden, Grundwasser und Pflanzen auf. Anorganische Arsenverbindungen gelten als karzinogen – die Aufnahme dieser Verbindungen sollte demnach minimiert werden. Da Reis aufgrund der speziellen Anbaumethode und seiner Physiologie im Vergleich zu anderen Getreiden sehr viel Arsen aus Boden und Wasser aufnimmt, gibt es für Reis und verschiedene Reisprodukte bereits seit längerem Höchstgehalte. Diese werden nun aufgrund der Bedenklichkeit des Stoffes weiter abgesenkt.

Bei Produkten, die als Babynahrung verkauft werden, muss besondere Rücksicht auf die sensible Verbrauchergruppe genommen werden. Die meiste Babynahrung darf einen Arsen-Wert von 0,020mg/kg nicht überschreiten. Reis, der zur Herstellung von Babynahrung verwendet wird, muss unter 0,1mg/kg geprüft werden.

Lebensmittel, die rechtmäßig vor dem Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Ablauf ihres Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben.

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