ABF-Standort ist kritische Infrastruktur
Der Standort der ABF Pharmaceutical Services GmbH ist vom Bundeskanzleramt als „kritische Infrastruktur“ eingestuft worden. Einer solchen liegt die EU-Richtlinie 2008/114/ EG zugrunde, die festlegt, nach welchen Kriterien diese ermittelt und ausgewiesen werden – nämlich wenn eine Anlage oder ein Teil davon „von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung ist und deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen hätte, da ihre Funktionen nicht aufrechterhalten werden könnten“. Auf der Grundlage dieser Richtlinie haben Bundeskanzleramt und Innenministerium 2014 einen Masterplan erstellt, um die Versorgungsicherheit in wesentlichen gesellschaftlichen Be reichen zu gewährleisten. Die Bedeutung, die ABF für die Möglichkeit der Durchführung klinischer Studien hat, hat nun zu einer derartigen Klassifikation geführt.
ABF ist Teil der Pharmadivision der GBA Group und hat vergangenen November eine neue Facility im 23. Wiener Gemeindebezirk eröffnet. Auf insgesamt 2.750 Quadratmetern, von denen 1.580 für Produktion und Lager zur Verfügung stehen, wird ein Paket von Dienstleistungen rund um Medikamente in klinischen Studien (sogenannte Prüfware), bestehend aus Projektmanagement, Herstellung, Logistik und EU-Freigabe der Prüfpräparate erbracht. Derzeit werden trotz der aktuellen Einschränkungen 104 laufende klinische Studien unterstützt. Durch die Einstufung als kritische Infrastruktur sei die Weiterführung auch im Falle eines kompletten Shutdowns der Wirtschaft gesichert, so CEO Elisabeth Lackner.
Bildtext: ABF-CEO Elisabeth Lackner kann durch die Einstufung des Wiener Standorts als kritische Infrastruktur den Betrieb auch im Falle eines kompletten wirtschaftlichen Shutdowns aufrechterhalten.