Wissen, was drin ist:
Sicherheitsprüfung, Schulungen, Beratung
Analyse zur Produktsicherheit
Gemäß den EU-Bestimmungen der Verordnung 1223/2009 muss ein kosmetisches Mittel unter normalen oder absehbaren Gebrauchsbedingungen sicher für die menschliche Gesundheit sein. Daher ist der Hersteller dazu verpflichtet, vor der Markteinführung des Produkts eine Analyse der Produktsicherheit durchzuführen, z. B. im Rahmen eines Sicherheitsberichts.
Wir unterstützen unsere Kunden in den folgenden Bereichen:
- Anwendung und Auslegung der Gesetzgebung in Bezug auf Kosmetika gemäß EU-Recht
- Entwicklung von Spezifikationen und Sicherheitsdatenblättern für ein kosmetisches Mittel
- Ermittlung der benötigten Tests und rechtliche Beratung für den Vertrieb von Kosmetika
- Überprüfung der Angaben auf dem Etikett
- Sicherheitsbericht
- Meldung im CPNP-System
- REACH-Beratung
- Anwendung und Auslegung der Gesetzgebung in Bezug auf Kosmetika gemäß EU-Recht