Verbot von Titanoxid (E 171) als Lebensmittelzusatzstoff
Der Verordnungsentwurf SANTE/10896/2021 (Anlage 1 und 2) zum Verbot des Lebensmittelzusatzstoffs Titandioxid (E 171) liegt jetzt vor. Anders als ursprünglich vorgesehen, soll es laut Entwurf eine Übergangsfrist von 6 Monaten geben (d.h. das Verbot gilt voraussichtlich ab Jahresmitte 2022). Bereits produzierte Lebensmittel sollen bis zum Ende ihrer Haltbarkeit abverkauft werden dürfen. GBA Group - Wissen, was drin ist.