Neue Höchstgehalte für Perchlorat
Mit der Änderungs-VO (EU) 2020/685 wird Perchlorat in der Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 aufgenommen. Perchlorat gilt als Kontaminante, die z.B. über das Grundwasser, Beregnungswasser, bestimmte Düngemittel oder das Waschwasser in der Produktion in das Produkt gelangen. Perchlorat kann die Gesundheit des menschlichen Körpers durch Hemmung der Iodaufnahme beeinträchtigen. Höchstgehalte wurden für die Warengruppen Obst und Gemüse, Tee, Kräuter- und Früchtetee sowie bestimmte Babynahrung festgelegt und gelten bei Obst und Gemüse für den essbaren Anteil der Lebensmittel.