Neue Rückstandshöchstgehalte für Imidacloprid
Neue Verordnung (EU) 2021/1881 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Imidacloprid in oder auf bestimmten Erzeugnissen. Diese Änderungen gelten ab dem 16.05.2022. Für Erzeugnisse, die vor dem 16.05.2022 in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt wurden, gelten die bisherigen RHG. Die Pestiziduntersuchung ist ein Routineparameter der GBA Group - Wissen, was drin ist.