Neue Rückstandshöchstgehalte für bestimmte Pestizide
Neue EU-Verordnung 2021/155 zur Änderung der Verordnung 396/2005 hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Tetrachlorkohlenstoff, Chlorthalonil, Chlorpropham, Dimethoat, Ethoprophos, Fenamidon, Methiocarb, Omethoat, Propiconazol und Pymetrozin in oder auf bestimmten Erzeugnissen. Diese Änderungen gelten ab dem 10.09.2021. Hierzu gibt es keine weiteren Aufbrauchfristen.