Neue Höchstgehalte für Chloratrückstände in Lebensmitteln
Seit dem 28. Juni 2020 ist die Verordnung (EU) 2020/749 für neue Höchstgehalte für Chloratrückstände in Lebensmitteln in Kraft getreten und gilt somit auch rückwirkend bei Produkten, die vor dem Datum hergestellt oder in die EU eingeführt wurden.
Chlorate wurden früher u.a. als Pflanzenschutzmittel (Totalherbizide) verwendet. Schon seit längerer Zeit dürfen Chlorate EU-weit allerdings nicht mehr als Pestizid angewendet werden. Trotz dieses Verbots werden immer wieder Chloratrückstände in Lebensmitteln gefunden. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein.