Zulassungen im Bereich Umwelt
Zulassungen:
Boden
- Anerkennung nach §18 BBodSchG gemäß § 1 Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG (Labor-Analytik von Feststoffen: anorganische (1.2) und organische Parameter (1.3) sowie Dioxine und Furane (1.4))
Bodenluft / Deponiegase
- Anerkennung nach §18 BBodSchG gemäß § 1 Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG (Labor-Analytik von Bodenluft und Deponiegase (3.2))
Abfall / Klärschlamm
Zulassung gemäß § 25 LAbfG (NRW) (Teilbereich A – Abfall)
Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 33 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), nach § 9 Abs. 2 der Bioabfallverordnung (BioAbfV), § 3 Abs. 8 sowie § 4 Abs. 9 der (BioAbfV) und § 5 Abs. 2 Altölverordnung (AltölV)
Kompost
- Anerkennung als Prüflabor im Rahmen der RAL-Gütesicherungen Kompost, Gärprodukte und NawaRo-Gärprodukte der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Trinkwasser (siehe Lebensmittel)
Wasser (Oberflächen-, Grund- und Abwasser und Sickerwasser)
Zulassung als Untersuchungsstelle für Abwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser nach § 6 der Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
Anerkennung nach §18 BBodSchG gemäß § 1 Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG (Labor-Analytik von wässrigen Medien: anorganische (2.2) und organische Parameter (2.3))
Zulassung gemäß § 25 LAbfG (NRW) (Teilbereich B für Sickerwasser, Teilebereich C für Grund- und Oberflächenwasser und zusätzliche biologische Parameter für Sicker-, Grund- und Oberflächenwasser)
Bestätigung als Labor für Untersuchung von Abwässern im Rahmen der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Sachsen)
Probenahme
- Zulassung als Untersuchungsstelle für Abwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser nach § 6 der Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Probenahme und allgemeine Kenngrößen (1))
- Probenahme von Wasserproben aus Grundwassermessstellen in Hamburg
- Anerkennung nach §18 BBodSchG gemäß § 1 Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG (Probenahme und Vor-Ort-Untersuchung (2.1))
- Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 33 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), nach § 9 Abs. 2 der Bioabfallverordnung (BioAbfV), § 3 Abs. 8 sowie § 4 Abs. 9 der (BioAbfV) und nach § 6 Abs. 6 AltholzV für die Teilbereiche Probenahme (1.1; 3.1 und 6.1))
- Probenehmer im Rahmen der RAL-Gütesicherungen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Altholz
- Zulassung als Messstelle / Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 6 Abs. 6 AltholzV
Straßenbau
- Anerkennung als Prüfstelle für Eignungsprüfungen, Kontrollprüfungen, Schiedsuntersuchungen und Mitwirkung bei der Fremdüberwachung für wasserwirtschaftliche Merkmale an Straßenbaustoffen durch den Erlass des MBWSV NRW- III.1.Now-30-05/48.171 vom 2. April 2014.