Cadmium
Toxisches Schwermetall Cadmium
Cadmium ist ein toxisches Schwermetall und kommt natürlich in der Erdkruste vor, anthropogene Quellen tragen jedoch auch zum Eintrag von Cadmium in die Biosphäre bei. Diese werden durch industrielle Emissionen wie Metallabbau- und Schmelzen, Industrie- und Landwirtschaftsabfälle, Phosphatdünger, Klärschlamm, Verbrennung von Kohle sowie die Verwendung von Batterien und Legierungen verursacht. Dadurch gelangt das Cadmium schlussendlich in Böden und Sedimente der Gewässer. Aus dem Boden gelangt Cadmium in Pflanzen, die zu Lebensmitteln und Futtermitteln verarbeitet werden. Über die Nahrungskette gelangt es schließlich in den menschlichen Körper.
Bei Menschen ist die Hauptaufnahme von Cadmium auf Lebensmittel zurückzuführen und beträgt ca. 90 %. Die restliche Exposition setzt sich aus der Umgebungsluft und dem Trinkwasser zusammen. Ölsaaten, Kakaobohnen, Wildpilze, Nüsse, Getreide, Algen und einige Gemüsearten zählen zu den Lebensmitteln mit den höchsten Cadmiumkontaminationen. Innereien und Meeresfrüchte können ebenfalls erhöhte Cadmiumwerte aufweisen.
Cadmium wird aus dem Magen-Darmtrakt zu 5 % in den Körper aufgenommen. Es lagert sich zum größten Teil in den Nieren ab, ist jedoch auch in anderen Organen wie Leber, Schilddrüse, Bauchspeicheldrüse, Speicheldrüse und Knochen nachzuweisen. Da Cadmium nur sehr langsam wieder ausgeschieden werden kann, kommt es im Laufe der Zeit zu einer Anreicherung im Körper. Wie bereits erwähnt, stellen die Nieren das Hauptspeicherorgan dar, welche auch das Hauptzielorgan der Toxizität sind. Zeichen einer Cadmiumtoxizität sind Störungen der Nierenfunktion. Bei Tabakrauchern ist die Cadmiumkonzentration in den Nieren im Vergleich zu Nichtrauchern etwa doppelt so hoch, da Tabakrauchen als eine erhebliche Cadmiumzufuhr dient.
In der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 sind Cadmium-Höchstgehalte für verschieden Lebensmittel festgelegt. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben oder an der Untersuchung von Cadmium interessiert sein, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02006R1881-20200701