Lösungsmittel
Lösungsmittel
Lösungsmittel sind Flüssigkeiten, die feste, flüssige und gasförmige Stoffe lösen können, ohne diese oder sich selbst chemisch zu verändern. Zu den wichtigsten Substanzklassen von Lösungsmitteln gehören neben Wasser aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Ether, Ester, Ketone, Halogenkohlenwasserstoffe sowie Stickstoff- und Schwefelverbindungen. Diese breite Palette ermöglicht die gezielte Auswahl eines Lösungsmittels, wobei neben dem gewünschten Lösungsvermögen auch andere Kriterien wie z. B. Flüchtigkeit, Umweltverträglichkeit, Gesundheitsschädlichkeit und Entflammbarkeit eine Rolle spielen. Lösungsmittel sind weit verbreitet und stecken in den verschiedensten Produkten.
Neben der technischen Verwendung zur Herstellung von beispielsweise Lacken, Anstrichen, Filmen, Folien, plastischen Massen, Chemiefaserstoffen, Druckfarben und Klebstoffen haben Lösungsmittel unter anderem große Bedeutung bei der Verarbeitung von Lebensmitteln. Hierbei werden die Lösungsmittel entweder als sogenannte Trägerlösungsmittel oder als Extraktionslösungsmittel verwendet. Trägerlösungsmittel sind als Lebensmittelzusatzstoffe definiert, die die Einarbeitung anderer Zusatzstoffe in ein Lebensmittel erleichtern. Der Einsatz von Trägerlösungsmitteln ist in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt. Extraktionslösungsmittel sind Stoffe, die bei einem Extraktionsverfahren zur Gewinnung oder Entfernung bestimmter Substanzen aus einem Lebensmittel verwendet und aus dem Enderzeugnis wieder entfernt werden. Diese können unbeabsichtigte, jedoch technisch unvermeidbare Rückstände in den Lebensmitteln hinterlassen. Alle zulässigen Extraktionslösungsmittel und ihre Höchstmengen sind in der Extraktionslösungsmittelverordnung (ElmV) festgesetzt.
Die GBA Group weist eine langjährige Erfahrung in der Analyse von Lösungsmitteln mittels GC-FID in diversen Lebensmitteln auf. Hierbei bieten wir unterschiedlich große Untersuchungspakete an. Sollten Sie an weiteren Details zu den Untersuchungsumfängen interessiert sein, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32008R1333
https://www.gesetze-im-internet.de/elv/BJNR021000991.html