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Ausgangsmaterial Melamin

Melamin

Melamin ist eine chemische Verbindung mit einem hohen Stickstoffanteil, die großtechnisch als Ausgangsmaterial zur Herstellung von Kunststoffen sowie speziellen Harzen und Klebstoffen verwendet wird. Als häufigste Abbauprodukte sind Cyanursäure, Ammelin und Ammelid bekannt. Reines Melamin ist ein geruch- und geschmackloses weißes Pulver, welches in kaltem Wasser wenig und in heißem Wasser gut löslich ist. Es reizt Augen, Haut und Schleimhäute, besitzt jedoch nur eine geringe akute Toxizität. Hauptzielorgan der toxischen Wirkung ist das ableitende Harnwegssystem (Nieren, Harnleiter und Harnblase). Überschreitet das im Harn vorliegende Melamin eine bestimmte Konzentration, muss in den ableitenden Harnwegen mit dem Auftreten von Steinen bzw. Kristallen gerechnet werden. Durch diese Melamin-Steine bzw. -Kristalle können Nierenfunktionsstörungen bin hin zum Nierenversagen auftreten.

Melamin rückte 2006 und 2008 aufgrund von Lebensmittelbetrugsfällen in den Blick der Öffentlichkeit. Melamin tauchte damals als verbotenes Streckungsmittel in Weizengluten und Milchpulver auf, wovon vor allem Futtermittel und Säuglingsnahrung aus chinesischer Produktion betroffen waren. Dies hatte damals zahlreiche Erkrankungen von Kindern in China zur Folge. In Europa waren zusammengesetzte Lebensmittel wie Kekse und Schokolade, die aus dem gestreckten Milchpulver aus China hergestellt wurden, mit Melamin belastet. Durch die illegale Melaminstreckung sollte ein höherer Eiweißgehalt vorgetäuscht werden, denn die Qualität eines Lebens- und Futtermittels hängt von seinem Eiweißgehalt ab. Die Eiweißmenge wird in der Regel in Standardanalysenverfahren (Kjeldahl- oder Dumas-Methode) über den Stickstoffgehalt bestimmt. Durch die Zugabe von Melamin oder auch Cyanursäure wird durch den hohen Stickstoffanteil im Molekül schlussendlich nicht vorhandenes Eiweiß vorgetäuscht. Diese Täuschung kann nur durch spezifische Analysen aufgedeckt werden.

Aufgrund der Vorkommnisse hat die Europäische Kommission in der Verordnung (EU) Nr. 1881/2006 für Melamin in Lebensmitteln eine zulässige Höchstmenge festgelegt. Danach dürfen in Lebensmitteln des Allgemeinverzehrs maximal 2,5 mg/kg Melamin enthalten sein. Pulverförmige Säuglingsanfangsnahrung (von Geburt an anwendbar) sowie Folgenahrung (ab dem sechsten Monat) darf nur 1 mg/kg Melamin enthalten. Des Weiteren hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine tägliche tolerierbare Aufnahmemenge (TDI: Tolerable Daily Intake) von 0,2 mg/kg Körpergewicht festgelegt.

Sollten Sie an der Untersuchung von Melamin und Cyanursäure interessiert sein oder Fragen zu dem Thema haben, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02006R1881-20200701
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.2903/j.efsa.2010.1573

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