Tropanalkaloide
TA
Tropanalkaloide (TA) sind eine Gruppe von natürlichen Pflanzeninhaltsstoffen, die in einer Vielzahl von Pflanzen zum Schutz vor Fraßfeinden gebildet werden. Es sind mehr als 200 unterschiedliche TA bekannt, wobei Atropin (ein racemisches Gemisch aus Hyoscyamin-Enantiomeren) und Scopolamin die bedeutendsten darstellen. TA kommen vor allem in Ackerunkräutern aus der Familie der Nachtschattengewächse wie dem Gemeinen Stechapfel, dem Schwarzen Bilsenkraut und der Tollkirsche vor. Wenn bei der Ernte versehentlich Teile oder Samen dieser Pflanzen miterfasst werden, können TA als Kontaminante in Lebensmittel gelangen. Eine nachträgliche Trennung des Erntegutes von den Fremdkörpern z. B. durch Aussieben ist nicht immer vollständig möglich, da die jeweiligen Samen meist gleich groß sind. So lassen sich beispielsweise die Samen des Gemeinen Stechapfels nur schwer von dem Sorghum, der Hirse und dem Buchweizen entfernen. Deshalb ist das grundsätzliche Ziel der Landwirtschaft, die oben genannten Fremdpflanzen von vornherein auf dem Acker zu vermeiden.
Einige TA-haltige Pflanzenextrakte werden aufgrund ihrer Eigenschaften als Arzneimittel verwendet. Allerdings sollte hierbei berücksichtigt werden, dass TA nicht nur für Fraßfeinde, sondern auch für den menschlichen Organismus giftig sein können. Atropin und Scopolamin können bereits bei geringer Aufnahmemenge die Herzfrequenz und das zentrale Nervensystem beeinflussen. Vor diesem Hintergrund hat die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einen gesundheitsbezogenen Richtwert veröffentlicht. Diese akute Referenzdosis (ARfD) ist jene Menge einer Substanz pro Kilogramm Körpergewicht, die über die Nahrung mit einer Mahlzeit oder innerhalb eines Tages ohne erkennbares Risiko aufgenommen werden kann. Für Atropin und Scopolamin liegt diese akute Referenzdosis bei 0,016 μg pro Kilogramm Körpergewicht. Untersuchungsergebnisse zeigen jedoch, dass diese unbedenkliche Menge vor allem bei Kleinkindern immer wieder überschritten wird. Daher wurde gesetzlich ein Grenzwert für Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder, die Hirse, Sorghum, Buchweizen oder daraus gewonnene Erzeugnisse enthält, festgelegt (EU-Verordnung 2016/239 zur Änderung der VO (EG) 1881/2006). Demnach beträgt der Höchstgehalt für Atropin und Scopolamin jeweils 1 μg/kg.
Die GBA Group führt die Untersuchung der TA unter Einhaltung der durch die EU geforderten Bedingungen und Bestimmungsgrenzen durch und steht Ihnen als kompetenter Partner gerne zur Verfügung.
Quellen:
https://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/3386
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2016.045.01.0003.01.DEU