Zinn-Kohlenstoff-Bindungen (Organozinnverbindungen)
Organozinnverbindungen
Organozinnverbindungen sind chemische Verbindungen, die aus einer oder mehreren Zinn-Kohlenstoff-Bindungen bestehen. Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Organozinnverbindungen vor allem in Holzschutzmitteln, Antifouling-Anstrichen und Pflanzenschutzmitteln führte zum Eintrag dieser Substanzen in die Umwelt und somit auch in die menschliche Nahrungskette. Da Organozinnverbindungen schlecht abgebaut werden, sind sie jahrelang in der Umwelt verfügbar und gelangen teilweise auch in See- und Süßwasserfische sowie Meerestiere wie z. B. Muscheln.
Bei Untersuchungen zur Giftigkeit von Organozinnverbindungen ist vor allem ihre Wirkung auf das Immunsystem und die Fortpflanzung (einschließlich der Wirkung auf Hormone) von Bedeutung. Nimmt ein Verbraucher täglich Organozinnverbindungen aus verschiedenen Produkten auf, unterliegt er nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im schlimmsten anzunehmenden Fall einer nicht zu vernachlässigenden Belastung.
Bekannte Organozinnverbindungen, die als Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden, sind Fentinhydroxid, Fentinacetat und Fenbutatinoxid. Während Fentinhydroxid und Fentinacetat in der Europäischen Union (EU) schon lange verboten sind, konnte Fenbutatinoxid bis 2014 als Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Die drei genannten Substanzen wurden durch die landwirtschaftliche Nutzung in die Ackerböden eingetragen, wo sie über die Wurzeln von Nutzpflanzen aufgenommen worden sind und schlussendlich in die Nahrungskette des Menschen gelangten. Zum Schutz des Verbrauchers gibt es weiterhin Höchstwerte für Fentinhydroxid, Fentinacetat und Fenbutatinoxid, da die Wirkstoffe in Nicht-EU-Ländern immer noch eingesetzt werden. Die Höchstgehalte sind in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Zudem existiert in der Verordnung für diätetische Lebensmittel ein Höchstwert für Fentin-Verbindungen in landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die zur Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder benutzt werden.
Die GBA Group führt die Untersuchung von Organozinnverbindungen unter Einhaltung der durch die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sowie durch die Verordnung für diätetische Lebensmittel geforderten Bestimmungsgrenzen durch und steht Ihnen als kompetenter Partner gerne zur Verfügung.
Quellen:
https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/organozinnverbindungen-4733.html
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32005R0396
https://www.gesetze-im-internet.de/di_tv/BJNR004150963.html