Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Chlormequat/Mepiquat
Chlormequat/Mepiquat
Chlormequat und Mepiquat sind in der Europäischen Union (EU) zugelassene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und zwar für den konventionellen Getreideanbau. Als Wachstumsregulatoren sind sie in der Lage das Längenwachstum der Zellen zu verzögern, was eine Halmverkürzung bei Getreide bewirkt. Durch die Halmverkürzung wird die Stabilität der Weizenpflanze gegen Umwelteinflüsse wie Wind und Niederschlag erhöht. Bei Obst- und Gemüsebau wird durch Anwendung von Chlormequat und Mepiquat die Blüten- und Fruchtbildung gefördert sowie durch Verstärkung der Stiele ein frühzeitiger Obstfall verhindert. Diese Art der Anwendung ist in der EU jedoch verboten. Die Rückstandshöchstgehalte für Chlormequat und Mepiquat sind in der Pestizidverordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben oder an der Untersuchung Ihrer Lebensmittel interessiert sein, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32005R0396