Glyphosat in der Landwirtschaft und im Gartenbau
Glyphosat
Glyphosat ist eines der meistverkauften und meistdiskutierten Pestizide der Welt. Es wird seit mehr als 40 Jahren weltweit in der Landwirtschaft und im Gartenbau als Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern im Anbau von Kulturpflanzen eingesetzt. In Deutschland und der Europäischen Union (EU) ist Glyphosat aktuell bis zum 15. Dezember 2022 als Pflanzenschutzmittelwirkstoff zur Unkrautbekämpfung zugelassen.
Glyphosat wird über die grünen Pflanzenteile (Blätter und oberirdische Sprossteile) aufgenommen und in der gesamten Pflanze verteilt. Man spricht deshalb von einem "systemischen" Pflanzenschutzmittel. Durch die systemische Wirkweise kann der Wirkstoff auch in die unterirdischen Pflanzenteile wie Wurzeln und Wurzelausläufer gelangen, wodurch auch ausdauernde Unkrautarten bekämpft werden können. Als ein nicht-selektives Breitbandherbizid führt Glyphosat zu einem vollständigen Absterben aller Pflanzen und kann daher nicht während des Wachstums von Kulturpflanzen eingesetzt werden, da es diese ebenfalls schädigen würde. Außerhalb der EU werden gentechnisch veränderte Nutzpflanzen mit einer Glyphosatresistenz angebaut, die eine Anwendung von Glyphosat auch während des Wachstums einer Nutzpflanze ermöglichen. Neben dem Einsatz als herbizider Wirkstoff wird Glyphosat in einigen Kulturpflanzen, wie z. B. Getreide, Linsen oder Bohnen zur sogenannten Abreifebeschleunigung (Austrocknung der Kulturpflanzen zur Ernteoptimierung) eingesetzt.
Glyphosat wird in der öffentlichen Berichterstattung oft kritisiert, da es negative Einflüsse auf die Umwelt haben kann und seitens der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als "wahrscheinlich krebserzeugend" für den Menschen eingestuft wurde. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommen jedoch nach Prüfung aller vorliegenden Studien zu dem Ergebnis, dass bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung von Glyphosat keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Bei einem Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln sind Rückstände in den erzeugten Kulturen und daraus hergestellten Lebensmitteln häufig unvermeidbar. Die Gehalte müssen jedoch unter den zulässigen Rückstandshöchstgehalten liegen, wenn die Produkte vermarktet werden. Die zulässigen Höchstgehalte sind in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Die Höchstgehalte beziehen sich immer auf eine Wirkstoff/Kultur-Kombination und berücksichtigen die jeweilige Anwendungsart. Für das Glyphosat-Abbauprodukt "Aminomethylphosphonsäure" (AMPA) wurden bislang noch keine Höchstgehalte festgelegt.
Die GBA Group kann Glyphosat in diversen Lebensmitteln mit einer optimierten LC-MS/MS Methode ab einem Gehalt von 0,01 mg/kg quantifizieren. Mit der Methode können neben Glyphosat das Abbauprodukt AMPA sowie das strukturähnliche Herbizid Glufosinat erfasst werden. Des Weiteren kann die Methode für flüssige Matrices wie z. B. Bier angewendet werden.
Quellen:
http://www.fao.org/3/a-i5693e.pdf
http://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/glyphosate
https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zur_bewertung_des_gesundheitlichen_risikos_von__glyphosat-127823.html
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32005R0396