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Pestizide

Pestizide

Der Begriff Pestizide stammt aus dem lateinischen von pestis = Seuche und -cida = tötend. Häufig wird dieser Begriff als Synonym für Pflanzenschutzmittel (PSM) verwendet, es umfasst jedoch auch Produkte wie Biozide, die nicht zur Behandlung lebender Pflanzen, sondern zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheitsüberträgern im nicht-agrarischen Bereich bestimmt sind. Beispiele sind Desinfektionsmittel, Rattengift, Holzschutz- und Abwehrmittel. Im Vergleich dazu werden PSM eingesetzt, um die Gesundheit von Kulturpflanzen zu erhalten und ihrer Vernichtung durch Krankheiten und Schädlingsbefall vorzubeugen. Ein PSM kann einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten. Hierbei kann es sich um chemische Substanzen oder Mikroorganismen, einschließlich Viren, handeln. Zu den bekannten Vertretern von PSM zählen Herbizide, Fungizide, Insektizide, Akarizide, Pflanzenwachstumsregulatoren (zur Unterdrückung von konkurrierenden Pflanzen oder zur Beschleunigung der Reifung) und Repellentien (Abwehr- und Vergrämungsmittel). In Mitteleuropa sind Herbizide und Fungizide die am meisten eingesetzten PSM. In den Tropen und Subtropen hingegen besitzen Insektizide beim Pflanzenschutz eine große Bedeutung.

Die Vermarktung und der Einsatz von PSM sowie deren Rückstände auf und in Lebensmitteln sind durch zahlreiche EU-Vorschriften geregelt. Sie dürfen nur nach vorheriger Zulassung auf den Markt gebracht oder verwendet werden. Nachdem ein PSM-Hersteller einen Zulassungsantrag bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gestellt hat, folgt die Genehmigung durch die EU-Kommission. Im Mittelpunkt des Prüfverfahrens stehen die im PSM verwendeten Wirkstoffe. Die Voraussetzung für eine Zulassung ist eine EU-weite Genehmigung dieser Wirkstoffe. Im nächsten Schritt obliegt es der Entscheidung des jeweiligen Mitgliedsstaates, die Wirkstoffe auch national zuzulassen. Die für Deutschland zuständige Behörde für die Zulassung von Pestiziden ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), wobei die fachliche Bewertung durch drei weitere Behörden erfolgt: Umweltbundesamt (UBA), Julius-Kühn-Institut (JKI) und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Während das Inverkehrbringen von PSM in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgesetzt ist, werden sämtliche Fragen zu gesetzlichen Grenzwerten für Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Diese Verordnung enthält auch Bestimmungen über amtliche Kontrollen von Pestizidrückständen in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die durch den Einsatz von Pestiziden beim Pflanzenschutz auftreten können.

Die GBA Group kann auf eine jahrzehntelange Erfahrung in der Pestizidanalytik zurückblicken und gehört europaweit zu den führenden Rückstandslaboratorien. Unser Analysenportfolio für Pestizide reicht von der klassischen Multimethode, mit der über 600 Pestizide erfasst werden können, über Gruppenmethoden (Organozinnverbindungen, Phenoxyalkancarbonsäuren, Quartäre Ammoniumverbindungen, polare Pestizide) bis hin zu diversen Einzelmethoden. Bei Fragen oder Interesse nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32009R1107
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32005R0396

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