Phosphonsäure
Phosphonsäure/Fosetyl-Al
Sowohl in konventionellem als auch biologischem Obst und Gemüse wird regelmäßig Phosphonsäure nachgewiesen. Phosphonsäure ist eine Substanz mit systemischer Wirkung gegen Pilzkrankheiten, insbesondere hilft es gegen falschen Mehltau. Rückstände an Phosphonsäure können als Folge der Anwendung der fungiziden Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Fosetyl-Aluminium und Phosphonsäure selbst auftreten. Beide Substanzen sind in der Europäischen Union zugelassene fungizide Wirkstoffe, die unabhängig vom Eintragsweg unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 fallen.
Fosetyl-Aluminium, oder auch kurz Fosetyl-Al genannt, wird vielseitig im konventionellen Anbau von Lebensmitteln eingesetzt. Im ökologischen Anbau ist der Einsatz hingegen nicht zugelassen. Beim Abbau von Fosetyl-Al entsteht über das Zwischenprodukt Fosetyl die aktive Substanz Phosphonsäure. Vor diesem Hintergrund lautet die Rückstandsdefinition von Fosetyl-Al nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005: Summe aus Fosetyl und Phosphonsäure und deren Salzen, ausgedrückt als Fosetyl.
Neben der Anwendung als Fungizid ist ein Phosphonsäure-Eintrag durch Pflanzenstärkungsmittel oder (Blatt-)Dünger, die Phosphonate (Salze der Phosphonsäure) enthalten, theoretisch nicht ausgeschlossen. Diese Anwendung ist jedoch durch die Einstufung der Phosphonate als Fungizide nicht mehr möglich. Allerdings gibt es Hinweise darauf, dass Dauerkulturen wie Obst Phosphonsäure speichern und diese noch in den Folgejahren ausscheiden können.
Die GBA Group hat jahrelange Erfahrung in der Untersuchung von Phosphonsäure sowie Fosetyl-Al und führt diese routinemäßig mittels LC-MS/MS durch. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32005R0396