Wissen, was drin ist:
Zulassungen Food
Lebensmittel inkl. Trinkwasser und Futtermittel
- Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
- Benennung als Trinkwasseruntersuchungsstelle in Portugal durch die ERSAR
- Erlaubnis nach § 44 i.V.m. § 47 Abs. 3 und 4 InfSchG (personenbezogen): Arbeiten mit pathogenen Keimen
- Gegenprobensachverständiger und Regelungen für amtliche Gegenproben im Sinne von § 43 Abs. 2 LFGB i.V.m. § 2 und 3 Gegenproben-VO (personenbezogen)
- QS-anerkanntes Labor für das Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse und Kartoffeln
- BNN-Zulassungen: B1: Frisches Obst und Gemüse; B2: Verarbeitetes Obst und Gemüse; B3: Getreide und Getreideprodukte sowie Ölsaaten; B4: Tee, Früchtetee, Kräuter & Gewürze
- QS-anerkanntes Labor für das Futtermittelmonitoring
- Futtermittelanalytik nach GMP + B10 Laboratory Testing (einem Standard von GMP+ FC Scheme of GMP + International)
- Futtermittelanalytik nach GMP + BA 11 Performance criteria for GMP+ Registered Laboratory (einem Standard von GMP+ FC Scheme of GMP + International)
Akkreditierung
Alle deutschen Standorte der GBA Group sind ein durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiertes Prüflabor. Genaueres zur Akkreditierung und Zulassung unserer Labore für den Bereich Lebensmittelanalytik bzw. unsere Akkreditierungsurkunde finden Sie hier.