Änderung der Rückstandsdefinition von Phosphonaten (inkl. Fosetyl)
Die Europäische Union hat nun im Oktober das Vorhaben abgeschlossen, die Rückstandsdefinition auf „Phosphonsäure und ihre Salze, ausgedrückt als Phosphonsäure“ zu ändern, um damit alle Eintragungswege von Phosphonaten über gemeinsame Höchstgehalte abzudecken. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Fosetyl in dieser Definition nicht mehr berücksichtigt wird. Auch der Standard-Wert von 0,01 mg/kg, der bei Erzeugnis-Wirkstoff-Kombinationen herangezogen wird, für die keine spezifischen Höchstgehalte festgelegt wurden, soll in Zukunft hier keine Anwendung mehr finden.