Laboranalyse von Trinkwasser
Untersuchungspflicht nach Trinkwasserverordnung
Seit 2011 sind u.a. die Untersuchungen von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung von öffentlichen und gewerblichen Betreibern in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtend vorgeschrieben. Die GBA Group unterstützt Sie dabei Ihren Verpflichtungen gegenüber den Behörden in einfacher Weise nachzukommen. Durch unser bewährtes System übernehmen wir für Sie neben den Untersuchungen auch alle Fragestellungen bei Änderungen der rechtlichen Vorgaben und bieten Ihnen damit ein rechts-sicheres rundum Paket in 5 Schritten.
Neben dem Warmwasser (Legionellenanalytik), spielt auch das Thema Kaltwasseruntersuchungen eine wichtige Rolle.
Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam Ihr Analyse Konzept.
Fünf Schritte zur rechtlichen Sicherheit
Die GBA Group hat für Sie die Bearbeitung in 5 einfache Schritte aufgeteilt, von denen Sie nur im ersten Schritt direkt betroffen sind. Alle weiteren Schritte führen wir für Sie aus und Sie erhalten von uns Ihre Ergebnisse in den gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen.
Schritt 1: Aufnahme der Liegenschaften
Damit wir wissen, wo und bei wem wir Proben nehmen müssen, benötigen wir von Ihnen die Liegenschafts- und Objektdaten. Sollten Sie diese Daten nicht haben, oder sich unsicher sein, ob die Datenqualität korrekt ist, vereinbaren wir mit Ihnen eine Vor-Ort Begehung, bei der wir alle relevanten Punkte aufnehmen und Ihnen möglicherweise erste Hinweise zu Ihrer Trinkwasser-Installation geben können.
Schritt 2: Planung der Probenahmen
Wir planen die Probenahmen, benachrichtigen Sie und ggf. Mieter, Objektverantwortliche, … und führen die Probenahmen nach den Vorgaben der TrinkwV durch. Die Beprobung versuchen wir so durchzuführen, dass ihre Gäste, Bewohner, Kunden, … möglichst von unserer Arbeit nicht gestört werden. Die Proben werden von uns in eins unserer Laboratorien gebracht und stehen dort zur Analyse bereit.
Schritt 3: Analytik
Wir untersuchen die Trinkwasserproben auf die geforderten Parameter nach den gültigen Normen in unseren nach § 40 zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen.
Schritt 4: Berichtserstattung
Sie erhalten einen Prüfbericht (pdf-Datei, gerne übermitteln wir Ihnen die Ergebnisse auch über digitale Schnittstellen zur weiteren Verarbeitung). Bei Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes übermitteln wir die Ergebnisse entsprechend der TrinkwV auch an das zuständige Gesundheitsamt in der geforderten Formatierung.
Schritt 5: Nachbetreuung
Nach Erhalt des Prüfberichts geht für uns die Arbeit weiter. Bei unauffälligen Ergebnissen planen wir für Sie auf Wunsch die nächste Untersuchung. Bei Auffälligkeiten unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Kommunikation mit den Behörden und planen zusammen die weiteren Schritte.
Ihre Vorteile
Service
- Beratung bei Fragestellungen rund um das Thema Wasser
- Persönliche Ansprechpartner
- Projektbegleitung von der Probenahme bis zum Analysenbericht
- Eilanalytik
- individuelle EDV-Lösungen
Kompetenz
- langjährige Erfahrung der Mitarbeiter
- eigenes Netzwerk an Probenehmern
- Fachkundige Probenehmer
- zügige und reibungslose Auftragsabwicklung
- schnelle, zuverlässige Ergebnisse
Qualität
- Akkreditierung
- Unparteilichkeit nach DIN EN ISO/IEC 17025
- kontinuierliche und erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen
- Mitarbeit in Normenausschüssen, DIN-Arbeitskreisen
- zahlreiche Mitgliedschaften in Fachverbänden
PDF Flyer: Legionellen im Trinkwasser
Informationen zur Analytik von Legionellen im Trinkwasser finden Sie in unserem Flyer zum Thema.